Der Schwerpunkt bzw. die Spezialisierung unserer Kanzlei liegt im Ehe- und Familienrecht. Bereits unser Vater, Dr. Walter MARDETSCHLÄGER sen. war von 1932 bis 1967 angesehener Scheidungsanwalt in
Wien. Zu unseren Leistungen in diesem Rechtsbereich zählen vornehmlich:
- Die Durchführung von Ehescheidungen, dies umfasst sowohl einvernehmliche als auch strittige Scheidungsverfahren
- Die Erledigung von einvernehmlichen Ehescheidungen innerhalb von 1-2 Wochen prompt - incl. Mietrechts- bzw. Eigentumsübertragung, Regelung der Obsorge sowie Unterhalt und Besuch der
Kinder, ev. Ausgleichszahlungen, Kredite sowie Vereinbarungen bei vorhandenen Betrieben und Unternehmen, usw.)
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Ausführliche & kompetente Beratung in sämltichen Familien- und Eherechtssagen, sowohl vor als auch nach der Einleitung eines Scheidungsverfahrens
- Regelungen zu Ehegatten- und Kindesunterhalt bei aufrechter Ehe und nach der Scheidung
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Sämtliche andere eventuelle Streitigkeiten, die sich aus dem Familienrecht ergeben - so z.B. um Heiratsgut, Wohnungswegweisung im Falle von Drohung bzw. Gewalt mittels
einstweiliger Verfügung, um vorläufigen Unterhalt mittels einstweiliger Verfügung, bei Adoptionsverträgen, bei Mitwirkung im Unternehmen des/der Ehegatten/in, etc.
- Alle rechtswirksamen Auseinandersetzungen zwischen Lebensgefährten - so z.B. bei Vermögensstreitigkeiten, Räumung von Wohnungen/Häusern, usw.
- Erstellung von Eheverträgen
- Sämtliche Erbangelegenheiten und Testamente
sowie
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Alle zivilrechtlichen Rechtsprobleme (wie z.B. Kauf, Tausch, Schenkungen, Darlehen, Gewährleistungsansprüche, Schadenersatzforderungen, Forderungen aus Verkehrsunfällen,
Schmerzensgeldansprüche, etc.)
- Sowie Strafverfahren im Zusammenhang mit partnerschaftlichen Auseinandersetzungen